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Beschluss: „1) Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kommunalholding in § 14 entsprechend der beigefügten Anlage 2 wird zugestimmt.
2) Die Vertreter der Stadt Erkelenz in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und mittelbar in der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderung kurzfristig bei der nächsten Gesellschafterversammlung zu beschließen.
3) Die Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen.
4) Herr Landrat Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG wird ermächtigt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat zuzustimmen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 5 Enthaltungen
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