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Vorlage - A 20/642/2024  

 
 
Betreff: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding
hier: Anpassung der maximalen Höhe des Verlustausgleichs der Gesellschafter
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.02.2024 
21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
28.02.2024 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg_Anlage 1  
Entwurf des neuen Absatzes des Gesellschaftsvertrages_Anlage 2  
Synopse des neuen Absatzes des Gesellschaftsvertrages_Anlage 3  

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg

rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen

rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg

rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven

rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg

rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg

rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz

rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt

rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant

rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht

rd.  0,27 %

Stadt Wegberg

rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten

rd.  0,02 %

zusammen

rd.   8,95 %

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zur „Anpassung der maximalen Höhe des Verlustausgleichs der Gesellschafter“ führen, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 12.03.2024 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1) Der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kommunalholding in § 14 entsprechend der beigefügten Anlage 2 wird zugestimmt.

 

2) Die Vertreter der Stadt Erkelenz in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und mittelbar in der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderung kurzfristig bei der nächsten Gesellschafterversammlung zu beschließen.

 

3) Die Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

4) Herr Landrat Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG wird ermächtigt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat zuzustimmen.


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Der Beschlussentwurf hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz oder Klimafolgenanpassungen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg (Anlage 1)

Entwurf des neuen Absatzes des Gesellschaftsvertrages (Anlage 2)

Synopse des neuen Absatzes des Gesellschaftsvertrages (Anlage 3)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg_Anlage 1 (570 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf des neuen Absatzes des Gesellschaftsvertrages_Anlage 2 (74 KB)      
Anlage 3 3 Synopse des neuen Absatzes des Gesellschaftsvertrages_Anlage 3 (106 KB)