Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Sanierung der vorgenannten Straßenbeleuchtungsanlagen erfolgt mit Veranlagung KAG auf Grundlage des Straßenbeleuchtungsvertrages. Die Verwaltung wird mit der entsprechenden Umsetzung beauftragt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||