Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Die Verwaltung wird beauftragt das öffentliche Ausschreibungsverfahren durchzuführen und den seitens des Rates ausgewählten Vertreter*innen der Fraktionen zu gegebener Zeit die eingegangenen Angebote zwecks Bewertung zur Verfügung zu stellen.“