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Auszug - Klassifizierung von Stadtmarketingveranstaltungen 2025 bis 2027  

 
 
21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2.4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 80/046/2024 Klassifizierung von Stadtmarketingveranstaltungen 2025 bis 2027
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Stadtmarketing-Veranstaltungen im jeweiligen Haushaltsjahr werden die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen:

1.

10.04.

29. Osterbrunnenschmücken

2.

03./04.05.

Bike & BBQ mit VOS (in Planung)

3.

15.06.

24. NEW City-Lauf

4.

19.-23.06.

48. Lambertusmarkt

5.

06.07.

Niederrheinischer Raderlebnistag (ehem. Radwandertag)

6.

05. und 06.07.

Mittelalterliches Sommerfest

7.

August

Weinfest im Park

8.

05.-08.09.

Burgkirmes Erkelenz

9.

28.09.

Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung)

10.

04./05.10.

26. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch

11.

17.-19.10.

Französischer Markt mit VOS (in Planung)

12.

17.11.-23.12.

Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus

13.

22./23.11.

Weihnachtsdorf Gerderhahn

14.

30.11.

Nikolaus-Kutschfahrt mit VOS (in Planung)

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

(Über)regionaler Charakter

Alleinstellungsmerkmale

Besucherzahlen

Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

Imagefaktor

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:

 

Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig