Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 80/046/2024  

 
 
Betreff: Klassifizierung von Stadtmarketingveranstaltungen 2025 bis 2027
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
20.02.2024 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.02.2024 
21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
28.02.2024 
22. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen  

Tatbestand:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung hatte zuletzt die klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen von 2022-2024 beschlossen.

Folgende klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen haben seitdem stattgefunden:

1.

Osterbrunnenschmücken

2.

Bike ‚n‘ BBQ mit verkaufsoffenem Sonntag

3.

Lambertusmarkt

4.

NEW City Lauf

5.

Niederrheinischer Radwandertag

6.

Mittelalterliches Sommerfest auf der Burg

7.

Burgkirmes

8.

Kulinarischer Treff mit verkaufsoffenem Sonntag

9.

Bauernmarkt in Erkelenz-Hohenbusch

10.

Französischer Markt mit verkaufsoffenem Sonntag

11.

Nikolauskutschfahrt / Adventsdorf mit verkaufsoffenem Sonntag

12.

Mittelalter Adventsmarkt /Tavernenfest

 

Für die Auswahl der Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen werden folgende Kriterien herangezogen:

 

1  Kriterien und Voraussetzungen für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

(Über)regionaler Charakter

Alleinstellungsmerkmale

Besucherzahlen

Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

Imagefaktor

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

 

2 Unterstützende Tätigkeit durch die Stadt Erkelenz

 

Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertretungen:
Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz
(Homepage, Bürgerbüro)

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

Für das Jahr 2025 empfiehlt das Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung die folgenden klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen zu beschließen:

 

1.

10.04.

29. Osterbrunnenschmücken

2.

03./04.05.

Bike & BBQ mit VOS (in Planung)

3.

15.06.

24. NEW City-Lauf

4.

19.-23.06.

48. Lambertusmarkt

5.

06.07.

Niederrheinischer Raderlebnistag (ehem. Radwandertag)

6.

05. und 06.07.

Mittelalterliches Sommerfest

7.

August

Weinfest im Park

8.

05.-08.09.

Burgkirmes Erkelenz

9.

28.09.

Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung)

10.

04./05.10.

26. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch

11.

17.-19.10.

Französischer Markt mit VOS (in Planung)

12.

17.11.-23.12.

Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus

13.

22./23.11.

Weihnachtsdorf Gerderhahn

14.

30.11.

Nikolaus-Kutschfahrt mit VOS (in Planung)

 

 

Ab dem Jahr 2025 sollen neben den bisherigen Stadtmarketingveranstaltungen die Veranstaltungen „Weinfest im Park“ und „Weihnachtsdorf Gerderhahn“ ebenfalls als Stadtmarketingveranstaltungen klassifiziert werden.

 

Weinfest im Park“

Die erstmalige Durchführung des „Weinfestes im Park“ im Jahr 2023 hat gezeigt, dass durch das Engagement des Lionsclub Selfkant eine hochwertige und über die Region hinauswirkende Veranstaltung zugunsten einer sozialen Einrichtung erfolgreich gestartet ist. Das kulinarische Angebot, insbesondere die Weinverkostung mit stimmungsvollem Rahmenprogramm haben die Besuchenden zum Verweilen im Ziegelweiherpark eingeladen. Die Veranstaltung soll im Zwei-Jahres-Rhythmus fortgeführt werden.

 

Weihnachtsdorf Gerderhahn

Das Weihnachtsdorf Gerderhahn hat sich seit einigen Jahren zu einer festen Größe bei den Veranstaltungen im Erkelenzer Stadtgebiet entwickelt.

Insbesondere das Engagement des gesamten Dorfes macht die Veranstaltung zu einem gelungenen Gemeinschaftsfest und wirkt weit über die Stadtgrenzen hinaus.

Der gesamte Erlös der Veranstaltung wird in jedem Jahr für eine soziale Einrichtung oder zugunsten von Kindern gestiftet. Das Motto des Gerderhahner Weihnachtsdorfes e.V. lautet „Gerderhahn tut Gut(es)“

 

Beide Veranstaltungen leisten einen deutlichen Beitrag zur Steigerung des Images, der Attraktivität und des Ansehens der Stadt Erkelenz als Kultur- und Wirtschaftsstandort und tragen dazu bei, die Zahl der Besuchenden und Gäste zu steigern.

 

 

Für die kommenden Jahre bis einschließlich 2027 soll entsprechend der vorgenannten Voraussetzungen und Kriterien verfahren werden. Insbesondere hat die rechtzeitige Abstimmung der Konzeption am Anfang des Veranstaltungsjahres Priorität.

 

Die Verwaltung kann im Einzelfall von den vom Rat beschlossenen klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen abweichen, sollten die Kriterien und Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder eine neue Veranstaltung geplant werden, die die o.g. Kriterien und Voraussetzungen voll erfüllt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und an den Rat):

„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Stadtmarketing-Veranstaltungen im jeweiligen Haushaltsjahr werden die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2025 bis 2027 beschlossen:

 

 

1.

10.04.

29. Osterbrunnenschmücken

2.

03./04.05.

Bike & BBQ mit VOS (in Planung)

3.

15.06.

24. NEW City-Lauf

4.

19.-23.06.

48. Lambertusmarkt

5.

06.07.

Niederrheinischer Raderlebnistag (ehem. Radwandertag)

6.

05. und 06.07.

Mittelalterliches Sommerfest

7.

August

Weinfest im Park

8.

05.-08.09.

Burgkirmes Erkelenz

9.

28.09.

Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung)

10.

04./05.10.

26. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch

11.

17.-19.10.

Französischer Markt mit VOS (in Planung)

12.

17.11.-23.12.

Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus

13.

22./23.11.

Weihnachtsdorf Gerderhahn

14.

30.11.

Nikolaus-Kutschfahrt mit VOS (in Planung)

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

(Über)regionaler Charakter

Alleinstellungsmerkmale

Besucherzahlen

Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

Imagefaktor

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:

 

Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein x

 

Keine Relevanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten für Strom, Technik, Bühnenequipment u. ä. ist der bisher genehmigte Ansatz gemäß Ratsbeschluss aus 2017 in Höhe von 70.000 Euro nicht mehr auskömmlich.

Für das Haushaltsjahr 2025 ff. werden für Stadtmarketingveranstaltungen Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 Euro bei Produktsachkonto 150300 - Stadtmarketing angemeldet.

 


Anlage:

Anlage Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen (248 KB)