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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024  

 
 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:29 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 20/639/2023 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Muckel nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Die Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Folge sprechen für die CDU-Fraktion Ratsmitglied Altmann (Fraktionsvorsitz), für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Ratsmitglied Dederichs (Fraktionsvorsitz) sowie Ratsmitglied Kanters, für die SPD-Fraktion Ratsmitglied Tüffers (Fraktionsvorsitz), für die FDP-Fraktion Ratsmitglied Krahe (Fraktionsvorsitz), für die Fraktion Bürgerpartei Ratsmitglied Frings (Fraktionsvorsitz) und für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz Ratsmitglied Moll (Fraktionsvorsitz). Alle Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Nach Abschluss der Redebeiträge kommt es zu keiner Aussprache über die Inhalte der verschiedenen Haushaltsreden.

 

Ratsmitglied Spalink trägt in diesem Zusammenhang den Sachverhalt zum gestellten Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.10.2023 vor und bittet, darüber abzustimmen.

 

Bürgermeister Muckel trägt den Wortlaut des Antrages der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.10.2023 vor und lässt darüber abstimmen.

 

Beschluss:

„Zur Verbesserung der sozialen Betreuung der Geflüchteten, die in Erkelenz leben, wird ein*e Sozialarbeiter*in eingestellt.“

 

Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 33 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen

 

Bürgermeister Muckel lässt sodann über die vorliegende Beschlussempfehlung der Verwaltung „Stellenplan 2024“ abstimmen (siehe Tagesordnungspunkt A 2.1).

 

Bürgermeister Muckel fragt, ob Bedenken dagegen bestünden, Tagesordnungspunkt A 3.1 mit dem Tagesordnungspunkt A 4 zu beschließen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch und lässt daraufhin über die vorliegende Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen.


Beschluss:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

129.096.403 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

138.489.403 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

123.624.725 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 129.625.269 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

  22.105.772 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

41.705.550 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.800.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.800.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

800.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

27.521.100 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

9.393.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

-entfällt-

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gem.  § 21  Abs. 1 KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen.

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke (Kontenart 524).

4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

 mit Ausnahme:

 - der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

 - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

 - der Produkte 05 03 03, 05 03 04 und 10 06 03;

 - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk               - angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

 - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

 Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

 zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

 einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

 werden.

4.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

4.4 Alle Aufwendungen/Erträge der Produkte 05 03 03, 05 03 04 und 10 06 03.

 

5. Alle Ein- und Auszahlungskonten im Zusammenhang mit der Abwicklung umsatzsteuerrelevanter              Geschäftsvorfälle (Konten 652000, 655110, 744110 und 749910).

6. Alle internen Leistungsbeziehungen.

7. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

8.  Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze               von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei den nachfolgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

Bezeichnung

 

B01180001

 Einzelmaßnahmen < 10.000 €  > 800 € - Baubetriebshof

 

 

B01180075

 LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1113)

B01180096

 LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1118)

B01180097

 LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1121)

B01180100

 LKW bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1179)

B01180101

 LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1125)

B01180118

 Zugmaschine / Geräteträger (Ersatz für ERK-A 1139)

B01180122

 LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A1128)

B01180125

 LKW offener Kasten über 3,5 t mit Kranaufbau (Ersatz für ERK-A 1137)

B01180127

 Salzstreuer (Ersatzsalzstreuer für LKW ERK-A 1134)

B01180148

 Sandreinigungsmaschine

B01180149

 Frostmulcher für die Funkraupe

B02157040

 Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157042

 Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157045

 Gerätewagen Logistik (Kleineinsatz)

B02157046

 Tanklöschfahrzeug (geländegängig)

B02157050

 Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157051

 Kommandowagen

B02157052

 Ausstattung für Leuchttürme und Notunterkünfte

B06020701

 Auszahlungen < 10.000 € KG Hetzerath > 800 €

B06020780

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - KG Hetzerath

B06021004

 Auszahlungen <10.000 € KG Bauxhof Neubau Ersteinrichtung >800 €

B06021005

 Außenspielgeräte, Gartenhaus>10.000 € Neubau Bauxhof

B06021006

 Küche Neubau KG Bauxhof

B06021081

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 € Neubau Ersteinrichtung KG Bauxhof

B06021101

 Auszahlungen < 10.000 € KG Venrath > 800 €

B06021180

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - KG Venrath

B06021205

 Auszahlungen <10.000 € KG Kückhoven Neubau Ersteinrichtung> 800 €

B06030202

 Spielgeräte für Kinderspielplätze > 800 €

B06030226

 Spielgeräte Spielplatz Schwanenberg

B06030227

 Spielgeräte Spielplatz Buscherkamp

B08010001

 Sonstige Gerätebeschaffung Sportanlagen > 800 €

B10060301

 Anschaffungen > 800 € Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge

B10060380

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge

B15020280

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 €  - Mehrzweckgebäude

B15030800

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 €  - Stadtmarketing

E12010060

 Franz-Halcour-Str. - Straßenbau

E12010062

 Anton-Heinen-Str. - Straßenbau zwischen Krefelder Straße und Brückstraße

E12010065

 Erschließung Neubaugebiet Mennekrather Kirchweg  - Straßenbau

E12015008

 Lövenich,Bruchstraße, Straßenbau (In Lövenich bis Ende)

E12020091

 Erschließung Neubaugebiet Mennekrather Kirchweg - Öffentliche Beleuchtung

G01130001

 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

H03010022

 Erweiterung Grundschule Kückhoven

H03010023

 Energetische Sanierung Grundschule Kückhoven

H03010024

 Energetische Sanierung Grundschule Houverath

H03040011

 Neubau Anbau C Cusanus Gymnasium /Energiezentrale

H03040012

 Energetische Sanierung Turn-/ Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium

H06020704

 Erweiterung Kindergarten Hetzerath

H06021001

 Neubau KG Bauxhof

H06021102

 Erweiterung Kindergarten Venrath

H06021201

 Neubau Kindergarten Kückhoven

H06021605

 Erweiterung Kita-Gebäude Zehnthofweg

H12010201

 Neubau eines Parkhauses "Ostpromenade"

H15020212

 Umbau Dorfzentrum "Alte Schule" Holzweiler

H15020214

 Sanierung Nebenräume MZH Schwanenberg

H15020216

 Sanierung Nebenräume MZH Lövenich

H15020220

 Umbau, Sanierung MZH Kückhoven

S02150001

 Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz

S03010021

 Erneuerung Schulhof GGS Kückhoven

S04010009

 Barrierefreie Erschließung Leonhardskapelle (InHK)

S04010015

 Wegeausbau Hohenbusch

S04010016

 Barrierefreie Erschließung Haus Hohenbusch

S06030209

 Skateanlage in Erkelenz-Mitte

S06030214

 Bespielbare und besitzbare Stadt

S12010109

 Umgestaltung / Aufwertung Markt (InHK)

S13050019

 Bau von Urnengrabkammern auf dem Friedhof Gerderath

T12010030

Atelierstr., Umbau zwischen Amtsgericht und Tiefgarage - Straßenbau

T12019004

Bauliche Maßnahmen aus dem Radvorrangroutenkonzept

T12019005

Fahrradabstellanlagen Erkelenzer Ortschaften

T12029000

Alle Stadtteile - Einzelmaßnahmen - Öffentliche Beleuchtung

 

 


Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 - Rede zum Haushalt 2024 - BGM Stephan Muckel (396 KB)      
Anlage 2 2 02 - Rede zum Haushalt 2024 - CDU (501 KB)      
Anlage 3 3 03 - Rede zum Haushalt 2024 - Bündnis 90_Die Grünen (412 KB)      
Anlage 4 4 04 - Rede zum Haushalt 2024 - SPD (329 KB)      
Anlage 5 5 05 - Rede zum Haushalt 2024 - FDP (190 KB)      
Anlage 6 6 06 - Rede zum Haushalt 2024 - Bürgerpartei (128 KB)      
Anlage 7 7 07 - Rede zum Haushalt 2024 - Freie Wähler_UWG Erkelenz (484 KB)