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Vorlage - A 20/639/2023  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.12.2023 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2024 wurde am 06.11.2023 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt Erkelenz wurde der Entwurf am 10.11.2023 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben eine Ausfertigung des Etatentwurfs in elektronischer Form erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs in elektronischer Form:

a) die Industrie- und Handelskammer,

b) die Handwerkskammer,

c) die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d) der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e) die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 erfolgte im Amtsblatt Nr. 17/2023 am 10.11.2023. Danach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, Zimmer 249, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rathaus-politik/stadtverwaltung/haushalt/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3, Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 13.11.2023 bis 27.11.2023 im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden keine erhoben.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von              - 9.393.000 EUR              ab.

 

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll daher in Höhe von - 9.393.000 EUR erfolgen.

 

Der Finanzplan 2024 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

- 25.600.322 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 800.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

 27.521.100 EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf              12.000.000 EUR              festgesetzt.

 

Die Steuersätze sollen für das Jahr 2024, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25.09.2019, wie folgt festgesetzt werden:

 Grundsteuer A    240 v.H. 

 Grundsteuer B    390 v.H. 

 Gewerbesteuer   420 v.H. 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

  1. Stellenplan gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO
  2. Haushaltsquerschnitt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO
  3. Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO
  4. Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO
  5. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO
  6. Ergebnis- und Finanzrechnung 2022 (Entwurf) und Bilanz zum 31.12.2022 (Entwurf) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO
  7. Darstellung über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW
  8. Wirtschaftsplan 2024 und Jahresabschluss 2022 des Städt. Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO
  9. Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 KomHVO

Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

129.096.403 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

138.489.403 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

123.624.725 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 129.625.269 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

  22.105.772 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

41.705.550 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.800.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.800.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

800.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

27.521.100 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

9.393.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

§ 7

-entfällt-

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

Gem.  § 21  Abs. 1 KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen.

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke (Kontenart 524).

4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

 mit Ausnahme:

 - der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

 - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

 - der Produkte 05 03 03, 05 03 04 und 10 06 03;

 - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk               - angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

 - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

 Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

 zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

 einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

 werden.

4.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

4.4 Alle Aufwendungen/Erträge der Produkte 05 03 03, 05 03 04 und 10 06 03.

 

5. Alle Ein- und Auszahlungskonten im Zusammenhang mit der Abwicklung umsatzsteuerrelevanter              Geschäftsvorfälle (Konten 652000, 655110, 744110 und 749910).

6. Alle internen Leistungsbeziehungen.

7. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

8.  Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wertgrenze               von 10.000 €. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

9. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 8 aufgeführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstärkung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei den nachfolgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

Bezeichnung

 

B01180001

 Einzelmaßnahmen < 10.000 €  > 800 € - Baubetriebshof

 

 

B01180075

 LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1113)

B01180096

 LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1118)

B01180097

 LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1121)

B01180100

 LKW bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1179)

B01180101

 LKW Kipper offener Kasten bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1125)

B01180118

 Zugmaschine / Geräteträger (Ersatz für ERK-A 1139)

B01180122

 LKW Kipper offener Kasten über 3,5 t (Ersatz für ERK-A1128)

B01180125

 LKW offener Kasten über 3,5 t mit Kranaufbau (Ersatz für ERK-A 1137)

B01180127

 Salzstreuer (Ersatzsalzstreuer für LKW ERK-A 1134)

B01180148

 Sandreinigungsmaschine

B01180149

 Frostmulcher für die Funkraupe

B02157040

 Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157042

 Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157045

 Gerätewagen Logistik (Kleineinsatz)

B02157046

 Tanklöschfahrzeug (geländegängig)

B02157050

 Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157051

 Kommandowagen

B02157052

 Ausstattung für Leuchttürme und Notunterkünfte

B06020701

 Auszahlungen < 10.000 € KG Hetzerath > 800 €

B06020780

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - KG Hetzerath

B06021004

 Auszahlungen <10.000 € KG Bauxhof Neubau Ersteinrichtung >800 €

B06021005

 Außenspielgeräte, Gartenhaus>10.000 € Neubau Bauxhof

B06021006

 Küche Neubau KG Bauxhof

B06021081

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 € Neubau Ersteinrichtung KG Bauxhof

B06021101

 Auszahlungen < 10.000 € KG Venrath > 800 €

B06021180

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - KG Venrath

B06021205

 Auszahlungen <10.000 € KG Kückhoven Neubau Ersteinrichtung> 800 €

B06030202

 Spielgeräte für Kinderspielplätze > 800 €

B06030226

 Spielgeräte Spielplatz Schwanenberg

B06030227

 Spielgeräte Spielplatz Buscherkamp

B08010001

 Sonstige Gerätebeschaffung Sportanlagen > 800 €

B10060301

 Anschaffungen > 800 € Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge

B10060380

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 € - Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge

B15020280

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 €  - Mehrzweckgebäude

B15030800

 Vermögensgegenstände des AV bis 800 €  - Stadtmarketing

E12010060

 Franz-Halcour-Str. - Straßenbau

E12010062

 Anton-Heinen-Str. - Straßenbau zwischen Krefelder Straße und Brückstraße

E12010065

 Erschließung Neubaugebiet Mennekrather Kirchweg  - Straßenbau

E12015008

 Lövenich,Bruchstraße, Straßenbau (In Lövenich bis Ende)

E12020091

 Erschließung Neubaugebiet Mennekrather Kirchweg - Öffentliche Beleuchtung

G01130001

 Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

H03010022

 Erweiterung Grundschule Kückhoven

H03010023

 Energetische Sanierung Grundschule Kückhoven

H03010024

 Energetische Sanierung Grundschule Houverath

H03040011

 Neubau Anbau C Cusanus Gymnasium /Energiezentrale

H03040012

 Energetische Sanierung Turn-/ Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium

H06020704

 Erweiterung Kindergarten Hetzerath

H06021001

 Neubau KG Bauxhof

H06021102

 Erweiterung Kindergarten Venrath

H06021201

 Neubau Kindergarten Kückhoven

H06021605

 Erweiterung Kita-Gebäude Zehnthofweg

H12010201

 Neubau eines Parkhauses "Ostpromenade"

H15020212

 Umbau Dorfzentrum "Alte Schule" Holzweiler

H15020214

 Sanierung Nebenräume MZH Schwanenberg

H15020216

 Sanierung Nebenräume MZH Lövenich

H15020220

 Umbau, Sanierung MZH Kückhoven

S02150001

 Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz

S03010021

 Erneuerung Schulhof GGS Kückhoven

S04010009

 Barrierefreie Erschließung Leonhardskapelle (InHK)

S04010015

 Wegeausbau Hohenbusch

S04010016

 Barrierefreie Erschließung Haus Hohenbusch

S06030209

 Skateanlage in Erkelenz-Mitte

S06030214

 Bespielbare und besitzbare Stadt

S12010109

 Umgestaltung / Aufwertung Markt (InHK)

S13050019

 Bau von Urnengrabkammern auf dem Friedhof Gerderath

T12010030

Atelierstr., Umbau zwischen Amtsgericht und Tiefgarage - Straßenbau

T12019004

Bauliche Maßnahmen aus dem Radvorrangroutenkonzept

T12019005

Fahrradabstellanlagen Erkelenzer Ortschaften

T12029000

Alle Stadtteile - Einzelmaßnahmen - Öffentliche Beleuchtung

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

Ja 

Nein 

Eine unmittelbare Auswirkung auf den Klimaschutz oder die Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2024.


Anlage:

Haushaltssatzung 2024, einschließlich Haushaltsplan 2024 (wurde am 10.11.2023 per Mail zugestellt).