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Beschluss: „Nach den Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit anerkannten Vereinen soll für die im Rahmen ihrer Vereinsarbeit erfolgenden Nutzung der Stadthalle ein Zuschuss von 850 € pro Nutzungstag unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des jeweiligen Haushaltsjahres gewährt werden. Der Zuschuss soll ebenfalls gewährt werden, soweit nicht kommerzielle, öffentliche Institutionen nicht kommerzielle Veranstaltungen durchführen bzw. Privatpersonen oder Gruppen von Personen nachgewiesene Benefizveranstaltungen in der Stadthalle durchführen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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