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Beschluss: „Dem Verein Pro Musica e.V. wird zur Durchführung der Konzerte im Rahmen des deutsch-polnischen Jugendaustausches ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 gewährt. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist bis zum 31.12.2024 nachzuweisen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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