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Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert, dass aufgrund des Kommunalabgabengesetzes der Beschluss über die Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes Voraussetzung für die In- spruchnahme der Fördermittel sei. Durch die anstehende Änderung des Kommunalabgabengesetzes wird wahrscheinlich für zukünftige Jahre kein Beschluss mehr erforderlich sein. Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Die Durchführung von Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen in Erkelenz erfolgt auf Grundlage des als Anlage beigefügten fortgeschriebenen Straßen- und Wegekonzeptes.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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