Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 27.September 2023 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird hiermit genehmigt:
„1. | Den erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen von 232.000,00 € bei der Maßnahme „S13010022 - Umgestaltung Grünring Westpromenade“ wird zugestimmt. |
2. | Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Maßnahme „S11030001 - Ausbau Breitbandinfrastruktur Stadtgebiet Erkelenz“. |