Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Auf die Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 27. September 2023 wird verwiesen. Die Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat der Stadt Erkelenz gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 27.September 2023 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird hiermit genehmigt:
Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Eine unmittelbare Auswirkung auf den Klimaschutz oder die Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Anlage. Anlage: Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 27. September 2023
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