Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/633/2023  

 
 
Betreff: Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW; hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW vom 27.09.2023
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.11.2023 
19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.12.2023 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW vom 27. September 2023  

Tatbestand:

Auf die Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 27. September 2023 wird verwiesen.

Die Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat der Stadt Erkelenz gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 27.September 2023 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird hiermit genehmigt:

„1.

Den erheblichen überplanmäßigen Auszahlungen von 232.000,00 € bei der Maßnahme „S13010022 - Umgestaltung Grünring Westpromenade“ wird zugestimmt.

 

2.

Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe bei der Maßnahme „S11030001 - Ausbau Breitbandinfrastruktur Stadtgebiet Erkelenz“.

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

Eine unmittelbare Auswirkung auf den Klimaschutz oder die Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage.


Anlage:

Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 27. September 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW vom 27. September 2023 (2195 KB)