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Auszug - Gestaltungsrahmen Außengastronomie  

 
 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 80/044/2023 Gestaltungsrahmen Außengastronomie
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Schriftführung Masuch (Sachgebietsleitung Stadtmarketing, City- und Stadtteilmanagement) informiert über nähere Details aus dem Gestaltungsrahmen.

 

Ausschussmitglied Dr. Kus erscheint der Gestaltungsrahmen für die Außengastronomie zu detailliert und fordert andererseits griffigere Hinweise zur Umsetzung.

 

Ausschussmitglied Spalink findet den Ansatz grundsätzlich positiv, allerdings erscheint ihm die Übergangsfrist von 5 Jahren zu lang.

 

Ausschussmitglied Marks empfindet die Ausgestaltung des Gestaltungsrahmens eher als Korsett. Vorgaben zu Farbe, Material gingen zu weit. Die FDP würde dem Gestaltungsrahmen in der jetzigen Form nicht zustimmen.

 

Ausschussmitglied Kanters sieht den Gestaltungsrahmen grundsätzlich positiv und kann sich diesem anschließen. Gleiches gilt auch für den längerfristigen Übergang. Die Verwaltung sollte allerdings das Gespräch mit der Gastronomie suchen.

 

Bürgermeister Muckel regt an, den Beschlussentwurf dahingehend umzuformulieren, dass der Gestaltungsrahmen zur Kenntnis genommen werde und die Verwaltung einen Gestaltungsrahmen und eine Sondernutzugssatzung ausarbeiten solle. Er schlägt die im folgenden aufgeführte Formulierung vor:


Geänderter Beschluss - Änderungen fett und kursiv - (als Empfehlung für den Haupt- und Finanzausschuss und für den Rat):

„Der Gestaltungsrahmen wird als verbindliche Grundlage für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gestaltungsrahmen und eine Sondernutzungssatzung für den öffentlichen Raum auszuarbeiten.“


Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen