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Vorlage - A 80/044/2023  

 
 
Betreff: Gestaltungsrahmen Außengastronomie
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
07.11.2023 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung geändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.11.2023 
19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
13.12.2023 
21. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gestaltungsrahmen Außengastronomie  

Tatbestand:

Das Stadtbild in Zentrum der Stadt Erkelenz wird nicht nur durch den Gebäudebestand und das Angebot des Einzelhandels und der Gastronomie geprägt, sondern auch durch die Qualität des öffentlichen Raumes. Private Nutzungen des öffentlichen Raumes, wie zum Beispiel durch die Außengastronomie, gehören zu den Aushängeschildern eines Ortes. Sie leisten mit ihrem Mobiliar einen großen Beitrag zu einem attraktiven und harmonischen Gesamterscheinungsbild einer Innenstadt.

 

Je nach Gestaltung des außengastronomischen Bereiches, wirkt sich dieser stark auf das Erscheinungsbild einer Innenstadt aus. In Erkelenz sind hiervon insbesondere die zentralen Plätze Johannismarkt, Markt und Franziskanerplatz betroffen.

 

Nach dem Innenstadtumbau wird im Bereich der Gebietskulisse des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) das Ziel verfolgt, eine abgestimmte Gestaltung bezüglich der Form, Farbe, Größe und Materialien der privaten Straßenmöblierung im Zusammenhang mit der Außengastronomie zu realisieren. Vor diesem Hintergrund wurde ein Gestaltungsrahmen für die Außengastronomie erarbeitet.

 

Gestalterische Vorgaben für den öffentlichen Raum sind sinnvoll, um die Qualität zu halten bzw. teilweise zu verbessern.

 

Das Außenmobiliar von privaten Nutzern sollte nicht nur mit der Inneneinrichtung eine Einheit bilden, sondern auch mit den benachbarten gastronomischen Einrichtungen oder sonstigen Gewerbetreibenden harmonieren. Nicht zuletzt sollte das Gesamtbild stimmig zur Gebäudefassade ausgerichtet sein.

 

Der Gestaltungsrahmen soll die Grundlage für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis in öffentlichen Verkehrsräumen für die Außenbewirtung bilden. Er ist keine Satzung.


Beschlussentwurf (als Empfehlung für den Haupt- und Finanzausschuss und für den Rat):

„Der Gestaltungsrahmen wird als verbindliche Grundlage für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für den öffentlichen Raum beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage eine Sondernutzungssatzung für den öffentlichen Raum auszuarbeiten.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja x

Nein 

 

Durch die Platzierung von Sonnenschirmen kommt es zur teilweisen Beschattung der Örtlichkeit. Dies führt zur Reduzierung von UV-Belastungen und zum Schutz der Bevölkerung bei hohen Temperaturen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage:

Gestaltungsrahmen Außengastronomie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gestaltungsrahmen Außengastronomie (6701 KB)