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Auszug - Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 11.05.2023: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Tenholter Straße (Abschnitt: Gewerbestraße Süd bis Goswinstraße)  

 
 
17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/323/2023 Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 11.05.2023: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Tenholter Straße (Abschnitt: Gewerbestraße Süd bis Goswinstraße)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Muckel und Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen. Es handele sich bei straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten um Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, übertragen sind.

 

Ratsmitglied Altmann (Fraktionsvorsitz CDU) weist darauf hin, dass hier mit betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern, Wahlbezirksvertretern und dem Rechts- und Ordnungsamt zahlreiche Gespräche geführt worden seien. Eine Umsetzung der angeregten Geschwindigkeitsreduzierung in dem angesprochenen Bereich der Tenholter Straße sei aufgrund der gesetzlichen Regelungen derzeit nicht möglich.

 

Ratsmitglied Dederichs (Fraktionsvorsitz Bündnis 90/Die Grünen) macht den Vorschlag, dass die Verwaltung die Angelegenheit nochmals prüfen solle, ob hier nicht im Rahmen eines Verkehrsversuches eine Geschwindigkeitsreduzierung in dem betroffenen Bereich der Tenholter Straße eingeführt werden könne.

 

Bürgermeister Muckel unterbreitet den Vorschlag, die Anregung zur Kenntnis zu nehmen und sichert zu, dass die Verwaltung die Angelegenheit hinsichtlich einer möglichen Einführung eines Verkehrsversuches prüfen werde. Wenn hier eine Umsetzung möglich sein sollte, werde er entsprechend informieren.

 

Es erfolgt keine Beschlussfassung.

 

Protokollnotiz:

„Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt in seiner Funktion als Beschwerdeausschuss die eingereichte Anregung zur Kenntnis.“