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Vorlage - A 10/323/2023  

 
 
Betreff: Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW vom 11.05.2023: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Tenholter Straße (Abschnitt: Gewerbestraße Süd bis Goswinstraße)
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
15.06.2023 
17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anregung nach § 24 GO NRW vom 11.05.2023_Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Tenholter Straße  

Tatbestand:

Mit Eingabe vom 11.05.2023 wird auf Grundlage des § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgendes angeregt:

 

„Wir beantragen hiermit, die Tenholter Straße auf dem Straßenabschnitt zwischen der Gewerbestraße und der Goswinstraße von einer Hauptverkehrsstraße in eine Sammelstraße umzuwidmen und hier die Höchstgeschwindigkeit ganztägig von 50 km/h auf 30 km/h zu reduzieren.“

 

Die Eingabe ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

§ 24 Abs. 1 GO NRW begründet das Recht, dass jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.

 

Gemäß § 24 Abs. 2 GO NRW hat die Hauptsatzung die näheren Einzelheiten zu regeln. Dies ist in Erkelenz im § 9 der Hauptsatzung geschehen.

 

Für die Erledigungen solcher Anregungen und Beschwerden hat der Rat der Stadt Erkelenz den Haupt- und Finanzausschuss bestimmt.

 

Der für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden zuständige Haupt- und Finanzausschuss prüft die Eingabe und überweist sie an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Gemäß Straßenverkehrsordnung bestimmen die Straßenverkehrsbehörden über straßenverkehrsrechtliche Anordnungen. Bei den Aufgaben nach der Straßenverkehrsordnung handelt es sich um Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die den örtlichen Ordnungsbehörden, also den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der jeweiligen Kommunen, per Gesetz übertragen sind.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit als Beschwerdeausschuss):

„Der Beschwerdeausschuss kommt nach seiner Prüfung gemäß § 9 der Hauptsatzung zu folgendem Ergebnis bzw. zu folgender (möglichen) Empfehlung: ……………..“


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage:

Anregung nach § 24 GO NRW vom 11.05.2023: Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Tenholter Straße

 

Hinweis: Die Namen der antragstellenden Personen sowie die Liste der unterstützenden Personen wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anregung nach § 24 GO NRW vom 11.05.2023_Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Tenholter Straße (922 KB)