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Auszug - Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.03.2023: 1. Begrenzung des Parkplatzes an der Burg (Burgparkplatz / Dr.-Josef-Hahn-Platz) auf eine maximale Parkdauer von 2 Stunden 2. Kostenfreies Parken auf dem angemieteten Parkplatz an der Kölner Straße (Alfred-Wirth-Straße) für Langzeitparker ohne zeitliche Begrenzung  

 
 
16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:09 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
/026/2023 Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.03.2023:
1. Begrenzung des Parkplatzes an der Burg (Burgparkplatz / Dr.-Josef-Hahn-Platz) auf eine maximale Parkdauer von 2 Stunden
2. Kostenfreies Parken auf dem angemieteten Parkplatz an der Kölner Straße (Alfred-Wirth-Straße) für Langzeitparker ohne zeitliche Begrenzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Erster Beigeordneter   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsmitglied Krahe (Fraktionsvorsitz FDP) trägt den Sachverhalt für die antragstellende Fraktion vor.

 

Nach erfolgter reger Diskussion und einer Mehrzahl von Empfehlungen ohne Konsensfindung trägt Bürgermeister Muckel vor, dass nun die alternativen Möglichkeiten gegeben seien, über den Antrag der FDP-Fraktion abzustimmen oder diesen in der heutigen Sitzung zur Kenntnis zu nehmen bzw. bis zur nächsten Sitzung des Rates zurückzustellen.

 

Ratsmitglied Krahe erklärt, dass die FDP-Fraktion damit einverstanden sei, dass in der heutigen Sitzung eine Kenntnisnahme erfolge und der Antrag bis zur nächsten Sitzung des Rates zurückgestellt werde. Der Vorschlag des Ratsmitgliedes Tüffers (Fraktionsvorsitz SPD), dass die mittels Parkscheibe zeitlich bewirtschaftete maximale Parkdauer von zwei auf drei Stunden verlängert werde, solle berücksichtigt werden.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen den Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 04.03.2023 zur Kenntnis.