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Auszug - Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Erkelenz vom 17.03.1983 in der Fassung vom 27.02.1986  

 
 
9. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 01.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 20/038/2006 Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Erkelenz vom 17.03.1983 in der Fassung vom 27.02.1986
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Im Ausschuss wird die Frage der prozentualen Anteilssätze eingehend diskutiert

Im Ausschuss wird die Frage der prozentualen Anteilssätze eingehend diskutiert. Hierzu weist Stadtkämmerer Grün darauf hin, dass man sich die Frage gestellt habe, wer in welchem Umfang wovon Vorteile habe. Bei der Straßenbeleuchtung sei es kaum möglich, sachliche Gründe dafür zu finden, ob diese mehr oder minder den Nebenanlagen oder der Fahrbahn zuzuordnen sei.

 

Ausschussmitglied Schmitz sieht ein Problem in den Verbindungsstraßen, die keine reinen Anliegerstraßen seien. Hier solle man überlegen, ob und wie die Anteilssätze modifiziert werden könnten, da diese Straßen zu einem guten Teil nicht nur den Anliegern sondern auch Dritten zugute kämen. Die Frage müsse nicht unbedingt sofort beantwortet werden, solle jedoch protokolliert werden.

 

Stadtkämmerer Grün entgegnet hierzu, dass die von Ausschussmitglied Schmitz angesprochene Unterscheidung bereits existiere, da man verschiedene Kategorien von Straßen in der Satzung unterscheide. In der laufenden Sitzung rede man nur über Anliegerstraßen. Aus dem Verkehrsentwicklungsplan ergebe sich, in welche Kategorien die Straßen einzustufen seien und welche entsprechenden Anteilssätze hier zum Zuge kämen.

 

Fraktionsvorsitzender Steingießer trägt vor, dass seine Fraktion die vorgeschlagenen prozentualen Anteilssätze für gerecht halte.

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Erkelenz vom 17. März 1983 in der Fassung vom 27. Februar 1986 wird hiermit erlassen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG (42 KB)