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Im Ausschuss wird die Frage der prozentualen Anteilssätze eingehend diskutiert. Hierzu weist Stadtkämmerer Grün darauf hin, dass man sich die Frage gestellt habe, wer in welchem Umfang wovon Vorteile habe. Bei der Straßenbeleuchtung sei es kaum möglich, sachliche Gründe dafür zu finden, ob diese mehr oder minder den Nebenanlagen oder der Fahrbahn zuzuordnen sei. Ausschussmitglied Schmitz sieht ein Problem in den Verbindungsstraßen, die keine reinen Anliegerstraßen seien. Hier solle man überlegen, ob und wie die Anteilssätze modifiziert werden könnten, da diese Straßen zu einem guten Teil nicht nur den Anliegern sondern auch Dritten zugute kämen. Die Frage müsse nicht unbedingt sofort beantwortet werden, solle jedoch protokolliert werden. Stadtkämmerer Grün entgegnet hierzu, dass die von Ausschussmitglied Schmitz angesprochene Unterscheidung bereits existiere, da man verschiedene Kategorien von Straßen in der Satzung unterscheide. In der laufenden Sitzung rede man nur über Anliegerstraßen. Aus dem Verkehrsentwicklungsplan ergebe sich, in welche Kategorien die Straßen einzustufen seien und welche entsprechenden Anteilssätze hier zum Zuge kämen. Fraktionsvorsitzender Steingießer trägt vor, dass seine Fraktion die vorgeschlagenen prozentualen Anteilssätze für gerecht halte. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Erkelenz vom 17. März 1983 in der Fassung vom 27. Februar 1986 wird hiermit erlassen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
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