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Auszug - Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW im Rahmen von Eilentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW hier: Umgestaltung Grünring Westpromenade, einschließlich Entrée Berufskolleg und Musikschule   

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 11.4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 20/596/2022 Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW im Rahmen von Eilentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW
hier: Umgestaltung Grünring Westpromenade, einschließlich Entrée Berufskolleg und Musikschule
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„1. 

Den erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen von 168.375,00 € bei  der investiven Maßnahme S12010104 – Umgestaltung Entrée Berufskolleg und Musikschule (Grünring Westpromenade) - wird zugestimmt.

 

  2. 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine    Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme G01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken -  in Höhe von 168.375,00 €.

 

  3. 

Den erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen von 770.855,00 € bei  der investiven Maßnahme S13010022 – Umgestaltung Grünring Westpromenade - wird zu­gestimmt.

 

  4. 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine    Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme G01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken – von  480.855,00 €, sowie durch eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme T12010026 –Tenholter Straße – Straßenbau zwischen Wirtschaftsweg Bellinghoven und Kreisverkehr Tenholt – von  290.000,00 € .“

 


Abstimmungsergebnis: 45 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen