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Beschluss: „Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW (EigVO NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird: I. | der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städtischen Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgestellt: | 1. | Erfolgsplan | | | a) die Erträge auf | 11.332.186 EUR | | b) die Aufwendungen auf | 9.969.671 EUR | 2. | Vermögensplan | | | a) die Einzahlungen auf | 15.021.000 EUR | | b) die Auszahlungen auf | 18.827.000 EUR | | | | 3. | Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 12.027.000 Euro festgesetzt. | 4. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.675.000 Euro festgesetzt. | 5. | Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 8.000.000 Euro festgesetzt; | II. | die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahre 2022 – 2026, beschlossen.“ | | | | |
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen
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