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Herr Franz erläutert die Richtlinie zum Förderprogramm „Klimaschutz & Klimaanpassung“ in Erkelenz und weist daraufhin, dass die Bewilligung der Anträge erst nach der Genehmigung des Haushaltes 2023 erfolgen kann. Die Freischaltung des Antragsvorganges soll voraussichtlich ab Februar 2023 erfolgen. Demzufolge können im Januar 2023 noch keine Anträge gestellt werden. Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Die beiliegende Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz für das Jahr 2023 wird beschlossen. Die Umsetzung ist abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2023.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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