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Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 29.09.2021 erstmals ein Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz in Höhe von 45.000 Euro für 2022 beschlossen, um das Klimaschutzengagement der Bürgerschaft zu unterstützen. Das Programm umfasst Fördertatbestände aus den Bereichen Mobilität, Bauen und Sanieren, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung & Biodiversität und Nachhaltiger Konsum. Die Förderbedingungen sind in einer Richtlinie geregelt, die im Januar 2022 in Kraft getreten ist und zum 31.12.2022 endet. Für die Fortführung des Förderprogramms muss eine neue Richtlinie beschlossen werden, die sinnvollerweise auf den bisher gemachten Erfahrungen aufbaut. Dazu wurde dem Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umweltschutz am 14.09.2022 von der Verwaltung eine Evaluation vorgelegt und Empfehlungen ausgesprochen.
Das Förderprogramm 2022 wurde von der Bürgerschaft angenommen und hat sich bewährt. Die Fördertatbestände sollten daher aus Sicht der Verwaltung fortgeführt werden. Als ergänzender Fördertatbestand wird die Förderung von Fahrradanhängern vorgeschlagen. Die Fördermittel von 45.000 € wurden in 2022 vollständig abgerufen. Bei einigen Fördertatbeständen war die Nachfrage deutlich größer als das zur Verfügung stehende Budget.
Die Verwaltung empfiehlt daher, wie bei der Konzeption des Förderprogramms in 2021 vorgesehen, die Mittel in 2023 auf 90.000 Euro aufzustocken und die Teilbudgets für unterschiedliche Fördertatbestände entsprechend den Erfahrungen in 2022 für 2023 wie folgt anzupassen (Mobilität 15.000 €, Bauen und Sanieren 10.000 €, Erneuerbare Energien 45.000 €, Klimaanpassung & Biodiversität 15.000 €, Nachhaltiger Konsum 5.000). Weitere Anpassungen wurden in einen Richtlinienentwurf für 2023 eingearbeitet und den Fraktionen am 22.10.2022 mit der Möglichkeit zur Anmeldung von Änderungswünschen zugesandt. Es sind keine Änderungswünsche eingegangen.
Die Verwaltung empfiehlt, die beiliegende Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz für das Jahr 2023 zu beschließen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Die beiliegende Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanpassung in Erkelenz für das Jahr 2023 wird beschlossen. Die Umsetzung ist abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2023.“ Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Fördermittel in Höhe von 90.000 Euro für das Jahr 2023. Anlage: Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz und Klimaanapassung in Erkelenz für das Jahr 2023.
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