Bürgerinformationssystem
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen berichtet gem. der Sitzungsvorlage über die aktuelle Flüchtlingssituation in der Stadt Erkelenz.
Ausschussvorsitzender Frings bedankt sich bei Herrn Dr. Gotzen für die umfangreichen Ausführungen.
Stv. Ausschussvorsitzende Schirrmeister-Heinen fragt nach, ob eine Quote der einzelnen Staatsangehörigkeiten der geflüchteten Menschen benannt werden könnte.
Stv. Amtsleiter Wirtz erläutert, dass in der Gesamtzahl (= 719 Personen) der zum 27.10.2022 in der Stadt Erkelenz untergebrachten Personen 230 ukrainische Kriegsflüchtlinge privat untergebracht sind und darüber hinaus tagesaktuell 194 ukrainische Kriegsflüchtlinge in den städtisch angemieteten Häusern in den Altortschaften Kuckum, Unterwestrich, Berverath. Somit gesamt 424 ukrainische Kriegsflüchtlinge. Die übrigen 295 Personen stammen aus vielen anderen Ländern der Welt.
Stv. Ausschussvorsitzende Schirrmeister-Heinen fragt nach, ob viele Wegzüge bei den ukrainischen Kriegflüchtlingen zu verzeichnen seien. Amtsleiter Schwarzenberg berichtet, dass zu Beginn der ukrainischen Flüchtlingssituation Zu- bzw. Wegzüge stattgefunden haben. Zwischenzeitlich verbleiben die Personen jedoch zum Großteil in Erkelenz und die Dynamik ist abgeflacht.
Ausschussmitglied Lenz fragt nach, ob bei Überlastungen in den städtischen Unterkünften weitere Anmietungen von Wohnraum seitens der Stadt geplant seien.
Erster Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert hierzu, dass aktuell keine weiteren Anmietungen im größeren Maße von Häusern geplant seien, da die Arbeiten zur Herrichtung der Häuser oft langwierig sind. Um dem aktuellen Zuweisungsdruck gerecht zu werden wird aktuell in einem ersten Schritt die Grundschule in Keyenberg (alt) als Übergangsheim hergerichtet um eine größere Zahl an Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen. Wenn der Zuweisungsdruck unverändert hoch bleibt, sei eine weitere Bereitstellung von Unterbringungskapazitäten in Sport- oder Mehrzweckhallen o. ä. nicht auszuschließen. Beschluss: „Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||