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Vorlage - 0/51/301/2022  

 
 
Betreff: Bericht über die Flüchtlingssituation in der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Generationen und Soziales Entscheidung
29.11.2022 
2. Sitzung des Ausschusses für Generationen und Soziales zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Entwicklung der Fallzahlen (Personenzahl) untergebrachter Personen in städtischen Unterkünften (Vergleichszeitpunkte 21.02.2022 - > 27.10.2022)

 

Im Jahr 2022 hat sich die Fallzahl der untergebrachten geflüchteten Menschen in der Stadt Erkelenz in städtischen Unterkünften verdoppelt (Stand: 27.10.2022). Die Anzahl der städtisch untergebrachten Personen zum 27.10.2022 beträgt 489 Personen.

Darüber hinaus sind 230 ukrainische Kriegsflüchtlinge in privat zur Verfügung gestelltem Wohnraum bzw. in selbst angemieteten Wohnungen auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz untergebracht.

Hieraus ergibt sich die Gesamtzahl an untergebrachten Personen zum 27.10.2022 von 719.

 

Unterbringungsart

Stand 21.02.2022

Stand 27.10.2022

Veränderung 21.02. -27.10.(+/-)

Städt. Übergangsheime (Neuhaus)

94

120

+26

Stadteigene Wohnungen/Häuser

28

29

+1

Gemietete Wohnungen/Häuser

62

260

+198

Container Katzemer Str. /

Kückhoven

34

50

+16

Container Richard-Lucas-Str. /

Erkelenz

27

30

+3

Zwischensumme städtische

Unterbringungen

245

489

+244

Ukrainische Kriegsflüchtlinge in privat zur Verfügung gestellten Wohnraum bzw. eigener Mietvertrag

0

230

+230

SUMMEN

245

719

+474

 

Die letzte Statistik der städtischen Unterbringungen von geflüchteten Menschen vor Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24.02.2022 wurde am 21.02.2022 erstellt. Der Vergleich dieser Zahlen zum Stichtag 27.10.2022 stellt die dramatische aktuelle Situation in der vorangestellten Tabelle deutlich dar.

 

Ein Ende der Flüchtlingszuweisungen ist aktuell nicht ersichtlich. Entsprechende Mitteilungen des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen weisen darauf hin, dass mit einer Abnahme des Zuweisungsdrucks in den kommenden (Winter-)Monaten nicht zu rechnen sein wird. Eine seriöse Prognose von konkreten Zuweisungszahlen und damit zu schaffenden Kapazitäten in städtischen Unterbringungen kann nicht erstellt werden.

 

Seit März 2022 werden in den Altortschaften Kuckum, Berverath und Unterwestrich Wohneinheiten von RWE Power angemietet und für die Unterbringung von geflüchteten Menschen zur Nutzung aufbereitet. Derzeit sind 22 Häuser mit insgesamt 27 Wohneinheiten zur Nutzung bereitgestellt worden. In diesen bereitgestellten Wohneinheiten konnten bislang (Stand Ende Oktober 2022) 189 geflüchtete Personen untergebracht werden.

 

Die zur Nutzung erforderliche Aufbereitung der Häuser (technische Wiederherstellung der Haustechnik, Möbel, Küchen etc.) ist zeitaufwendig und daher ist eine weitere unveränderte Zuweisungszahl von geflüchteten Menschen durch die Bezirksregierung nicht mehr dauerhaft allein durch die Anmietung von weiteren Häusern aufzufangen.

 

Eine entsprechende Überlastungsanzeige wurde bereits durch den Bürgermeister der Stadt Erkelenz mit Datum vom 13.09.2022 an die Bezirksregierung Arnsberg adressiert. Dieser Überlastungsanzeige konnte seitens der Bezirksregierung Arnsberg nicht entsprochen werden. Ein Hinweis auf die nicht ausgeschöpfte FlüAG-Aufnahmequote der Stadt Erkelenz und die generelle Not aller zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichteten Städte und Gemeinden spricht gegen einen Zuweisungsstopp für die Stadt Erkelenz. Vielmehr müsse man grundsätzlich und wöchentlich mit weiteren Zuweisungen rechnen. Dieses Verfahren sei in der aktuellen Situation alternativlos.

 

Aus diesem Grund wird aktuell die Grundschule in Keyenberg (alt) als Übergangsheim für die Unterbringung von Flüchtlingen hergerichtet. Eine Nutzung kann voraussichtlich ab Januar 2023 dort beginnen. Weitere mögliche Standorte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen werden parallel durch die Verwaltung ebenfalls geprüft.

 

Darüber hinaus wird eine weitere Verdichtung der Belegungszahlen in den vorhandenen städtischen Unterkünften nicht zu verhindern sein.

 

Ein Abfluss von Personen aus den Übergangsheimen ist derzeit aufgrund der angespannten Wohnungsmarktlage nicht nennenswert bzw. nicht realistisch erwartbar.

 

Aktuelle Zuweisungsquote

 

Gemäß § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sind die 396 Städte und Gemeinden in NRW verpflichtet, ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen.

Die Zuweisung der Flüchtlinge erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg und richtet sich nach einem Verteilschlüssel, der alle Städte und Gemeinden gleichsam berücksichtigt (§ 3 Flüchtlingsaufnahmegesetz).

 

FlüAG-Quote Stand: 11.11.2022 = 96,53 % (- 23 Personen)

 

Die FlüAG-Quote zum Stand 11.11.2022 weist eine Erfüllungsquote seitens der Stadt Erkelenz in Höhe von 96,53 % aus. Hieraus ergibt sich eine rechnerische Aufnahmeverpflichtung für die Stadt Erkelenz von 23 Personen zum 11.11.2022. Die FlüAG-Quote betreffend die Stadt Erkelenz liegt seit einigen Monaten in einem Bereich zwischen 90 und 100 %. Eine konkrete Aussage kann daher aus der aktuellen Quote von 96,53 % nicht abgeleitet werden, da die zu verteilenden Flüchtlinge nach wie vor landesseitig nicht abnehmen und ein weiterer Zulauf wie oben bereits beschrieben für die nächsten Monate unverändert prognostiziert wird.


Beschlussentwurf:

„Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.“


Finanzielle Auswirkungen:

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