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Beschluss: „Das Gebäude Genfeld 13 aus der Zeit um 1830 ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Baudenkmal bedeutend für Städte und Siedlungen, hier die Ortslage Genfeld ist. Seine Erhaltung und Nutzung liegt aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Aus diesem Grund ist das Gebäude Genfeld 13 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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