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Vorlage - A 63/350/2022  

 
 
Betreff: Eintragung eines Baudenkmals
hier: Genfeld 13, Hofanlage
Status:öffentlich  
Federführend:Untere Denkmalbehörde   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
08.06.2022 
12. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
09.06.2022 
11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Eintragungstext im Entwurf Genfeld 13  

Tatbestand:

Auf Anfrage der Eigentümer wurde die Hofanlage zunächst von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Erkelenz und in der Folge von der Abteilung Inventarisation des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland begangen. Dabei war festzustellen, dass die Voraussetzungen zur Eintragung als Baudenkmal in das Denkmalverzeichnis der Stadt Erkelenz vorliegen.

 

Die kleine, vierseitig geschlossene, backsteinsichtige Hofanlage - bestehend aus Wohnhaus, rückwärtig parallel dazu Scheune und jeweils seitlichen, eingeschossigen ehem. Stall/Schuppen-Gebäuden - am südlichen Ortseingang von Genfeld stammt im Kern aus der Zeit um 1830.

 

Das Wohnhaus ist zweigeschossig und traufständig ausgeführt und wurde auf rechteckiger, ca. 11 x 9 m Grundfläche errichtet. Nach vorne weist das Wohnhaus drei Achsen mit mittigem Eingang auf, darüber ein leicht vorstehendes, zur Traufe abgeschlepptes ziegelgedecktes Satteldach. Der linke Giebel ist freistehend und gestalterisch analog zur Vorderfassade ausgebildet. Hier wie an der vorderen Fassade finden sich Ankerköpfe im Mauerwerk. Der rechter Giebel ist z.Zt. verkleidet. Rückwärtig wurde im Jahr 1995 an das Wohnhaus ein moderner Anbau aus Holz gesetzt, dieser ist nicht Teil des Denkmals.

 

Hinter der alten hölzernen Haustür findet sich ein Flur mit schwarz-/weißen Bodenfliesen sowie eine einläufige hölzerne Treppenstiege. Erhalten sind verschiedene Innentüren. Im Obergeschoss sind die Kölner Decken in verschiedenen Räumen noch sichtbar, in anderen Räumen mit glatten Deckenplatten hingegen verkleidet, wahrscheinlich jedoch gleichfalls erhalten. Auch der Dachstuhl ist in Teilen bauzeitlich. Ebenfalls erhalten sind die alten Kaminzüge in den Giebelwänden. Insgesamt ist die Grundstruktur des Gebäudes erhalten, mit Ausnahme der Eingriffe durch den späteren hofseitigen Anbau. Unter dem Wohnhaus befindet sich ein gut erhaltener Gewölbekeller.

 

Die Scheune ist einschließlich einem Gewölbekeller und der historischen Binderkonstruktion erhalten. Der rückwärtige abgeschleppte Bereich wurde später entfernt, Veränderungen wurde im Bereich des Außentores vorgenommen. Der Innenhof wird seitlich gefasst durch die ehemaligen Stallungen in ausgemauerter Fachwerkbauweise, das alte und weitere massive Nebengebäude. Die Nebengebäude - ehem. Stallungen / Schuppen sind in Details verändert, aber in Lage, Proportion und historischer Materialität von Bedeutung für die Geschlossenheit der Anlage.

 

Der LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland führt zur Begründung der Eintragung weiter wie folgt aus:

 

Die Hofanlage Genfeld 13 ist gemäß §2 Denkmalschutzgesetz NRW bedeutend für Städte und Siedlungen, als Zeugnis und integraler Bestandteil der historischen Straßendorf-Bebauung von Genfeld. Das Dorf wird 1560 als "uff den veldt" erstmals urkundlich erwähnt. Auf der Tranchot-Karte vom Beginn des 19. Jahrhunderts ist die Siedlung als Straßendorf von ca. 8-10 beidseitig der Dorfstraße angeordneten Höfen nachvollziehbar. Der Hof Nr. 13 ist dort noch nicht dargestellt, aber wohl auf der Preuß. Uraufnahme um 1840 erkennbar.

Genfeld hat diese Grundstruktur als einzeiliges Straßendorf bis heute bewahrt und wird immer noch von großen traufständigen Backstein-Hofanlagen geprägt. Noch bei der Denkmalerfassdung der 1970er Jahre wurde ein vergleichsweise großer Teil der Hofanlagen als potenziell denkmalwert, jedenfalls erhaltenswert erfasst, darunter auch die Nr. 13. Diese ist ein gut und anschaulich erhaltenes Beispiel einer kleinen landschaftstypischen Hofanlage aus etwa der Mitte des 19. Jahrhunderts, mit zahlreichen erhaltenen handwerklichen Details auch im Inneren von Wohnhaus und Scheune. In Größe und Stellung fällt sie zwar "aus der Reihe", trägt aber allseitig freistehend dennoch erheblich zum historisch geprägten Ortsbild bei.

Erhaltung und Nutzung liegt daher aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse, als aussagefähiges Zeugnis der historischen landwirtschaftlich geprägten Bauweise der Region, das der historischen Forschung zur regionalen Architektur in der Erkelenzer Börde als Quelle dienen kann.


Beschlussentwurf (als Empfehlung für den Haupt- und Finanzausschuss):

Das Gebäude Genfeld 13 aus der Zeit um 1830 ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Baudenkmal bedeutend für Städte und Siedlungen, hier die Ortslage Genfeld ist. Seine Erhaltung und Nutzung liegt aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.

 

Aus diesem Grund ist das Gebäude Genfeld 13 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Eintragungstext im Entwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Eintragungstext im Entwurf Genfeld 13 (135 KB)