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Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss): „Das Gebäude Markt 6 aus dem Jahr 1904 ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz NRW. An der Unterschutzstellung besteht ein öffentliches Interesse, weil das Baudenkmal bedeutend für Städte und Siedlungen, hier die Stadt Erkelenz ist. Seine Erhaltung und Nutzung liegt aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen im öffentlichen Interesse.
Aus diesem Grund ist das Gebäude Markt 6 als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Erkelenz einzutragen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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