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Auszug - Bebauungsplan Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung
TOP: Ö 5.5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 61/623/2022 Bebauungsplan Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme