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Vorlage - A 61/623/2022  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
07.06.2022 
12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. PV IV  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz will die Nutzung von regenerativen Energiequellen, hier insbesondere von Photovoltaikanlagen, fördern und somit dazu beitragen, dass der CO2-Ausstoß reduziert werden kann. Im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt Erkelenz werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Ergänzung des Solarpotenzials auf Dachflächen aufgeführt. Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 24.06.2020 das Energiepolitische Arbeitsprogramm für die Jahre 2021- 2024 beschlossen. Dort ist u.a. die Überarbeitung des Flächennutzungsplans hinsichtlich Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen aufgeführt. Am 29.09.2021 hat der Rat das Leitbild der Stadt Erkelenz für den Klimaschutz beschlossen. Bis 2045 soll durch den Ausbau von Windenergie und Photovoltaik die Menge des auf dem Stadtgebiet erzeugten erneuerbaren Stroms vervierfacht werden. Damit kann die Stadt Erkelenz ihren Strombedarf zu mehr als 100 % decken und zusätzlich Strom für Ballungsräume zur Verfügung stellen.

 

Entsprechend dem Erneuerbare Energien Gesetz sollen Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Infrastrukturtrassen angelehnt werden (max. 200 m Abstand). Eine Analyse des Planungsamtes ergab, dass die Stadt Erkelenz entlang der Autobahn 46 und der Bahntrasse nicht über geeignete Flächen verfügt.

 

Mehrere Investoren sind an die Stadt Erkelenz herangetreten, mit der Absicht entlang der Autobahn 46 an der Anschlussstelle Hückelhoven Ost zwischen L 227 und L 364 Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu realisieren.

 

Die Investoren haben nachgewiesen, dass sie mit den Flächeneigentümern eine Einigung bezüglich der Nutzung geschlossen haben.

 

Photovoltaik-Freiflächenanlagen bedürfen einer Baugenehmigung und gehören nicht zu den privilegierten Anlagen entsprechend § 35 Abs. 1 BauGB. Das bedeutet, für die Anlagen muss das entsprechende Planungsrecht vorliegen.

 

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Am geplanten Standort ist im Flächennutzungsplan entlang der Autobahn 46, nähe Houverath eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Festsetzung eines Sondergebietes im Bebauungsplan erfordert daher die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgen.

 

Die Stadt Erkelenz unterstützt das Vorhaben um die beschlossenen Ziele aus dem Energiepolitischen Arbeitsprogramm sowie das Leitbild der Stadt Erkelenz für den Klimaschutz umzusetzen.

 

Zur Ermöglichung von Baurechten für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage ist der Flächennutzungsplan zu ändern und ein Bebauungsplan aufzustellen.

 

Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Fläche als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung 'Photovoltaik Freiflächenanlage'.

 

Die Fläche umfasst ca. 3,7 ha. Der Geltungsbereich ist als Anlage beigefügt.

 

In der Sitzung soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. PV III Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath gefasst und die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen werden. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.    Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath, wird beschlossen.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten.

3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Golkrath ist zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Erstattung der Planungskosten zum Bebauungsplans Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath, wird durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Erkelenz und den Investoren sichergestellt.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. PV IV Sondergebiet Photovoltaik Freiflächenanlage, Erkelenz-Houverath

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Geltungsbereich BBP Nr. PV IV (1961 KB)