Bürgerinformationssystem
Die Vorsitzende des Partnerschaftskomitees nimmt die Verpflichtung der bislang noch nicht verpflichteten sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürger vor. Hierfür liegt den noch zu verpflichtenden Komiteemitgliedern die Verpflichtungserklärung vor. Die Komiteevorsitzende verliest diese und die zu Verpflichtenden sprechen den Text nach. Die Verpflichtungserklärungen sind dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
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