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Vorlage - A 10/182/2022  

 
 
Betreff: Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürger
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee Entscheidung
31.05.2022 
1. Sitzung des Partnerschaftskomitees ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind die dem Ausschuss angehörenden Ausschussmitglieder (Ratsmitglieder und sachkundige Bürger/innen sowie deren Verhinderungsvertretungen) zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Dies gilt analog für das Partnerschaftskomitee.

 

Die Vorsitzende des Partnerschaftskomitees nimmt die Verpflichtung vor. Hierzu legt sie den zu Verpflichtenden eine entsprechende Verpflichtungserklärung vor, die die Ausschussvorsitzende vorliest und deren Text von den zu Verpflichtenden nachgesprochen und unterzeichnet wird.

Die Verpflichtungserklärungen werden dem Original der Niederschrift beigefügt. Die Verpflichtung eines Ausschussmitglieds ist nicht erforderlich, wenn das Ausschussmitglied bereits im Rat oder einem anderen Ausschuss verpflichtet wurde.


 


Finanzielle Auswirkungen:

keine