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Beschluss: „1. Über die während der Beteiligung der Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange wie der Bezirksregierung Köln, IHK Aachen, Handelsverband Aachen, Düren, Köln sowie des Gewerberings eingegangenen Stellungnahmen, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes der Stadt Erkelenz, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz Februar 2022, wird als Leitlinie für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung, Bewertungsgrundlage im Genehmigungsverfahren für Einzelhandelsvorhaben und städtebauliches Konzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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