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Stv. Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung. Die Änderung solle auch für pensionierte Assistenzhunde gelten. Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung im § 3 um folgende Punkte zu ändern/zu ergänzen:
1. Steuerbefreiung wird auf Antrag für Hunde gewährt, die im Sinne des § 12 e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dem Schutz und der Hilfe von beeinträchtigten Personen dienen. Eine Steuerbefreiung ist nur zu gewähren, wenn die Ausbildung des Hundes zum Assistenzhund im Sinne der §§ 12 f und 12 g BGG nachgewiesen werden kann.
2. Die Änderung soll auch für pensionierte Assistenzhunde gelten.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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