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Vorlage - A 20/564/2022  

 
 
Betreff: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 14.02.2022: Änderung/Ergänzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
31.03.2022 
10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
06.04.2022 
12. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2022  
Auszug aus dem BGG  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 14. Februar 2022 stellt die CDU-Fraktion nachfolgenden Antrag:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Hundesteuersatzung im § 3 um folgenden Punkt zu ändern / zu ergänzen:

 

Steuerbefreiung wird auf Antrag für Hunde gewährt, die im Sinne des § 12 e Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) dem Schutz und der Hilfe von beeinträchtigten Personen dienen. Eine Steuerbefreiung ist nur zu gewähren, wenn die Ausbildung des Hundes zum Assistenzhund im Sinne der §§ 12 f und 12 g BGG nachgewiesen werden kann.“

 

Als Begründung des Antrags wird aufgeführt, dass der Deutsche Bundestag am 22.04.2021 mit dem Teilhabestärkungsgesetz auch gesetzliche Regelungen zu Assistenzhunden in Deutschland beschlossen habe. Diesem Gesetz habe der Bundesrat am 28.05.2021 zugestimmt und es ist schließlich so am 01.07.2021 in Kraft getreten. In den weiteren Ausführungen wird zur Begründung die Definition für einen Assistenzhund nach § 12 e Abs. 3 BGG wiedergegeben.

 

Wie dem beigefügten Gesetzesauszug zum BGG zu entnehmen ist, enthält der § 12 e, Absatz 3 BGG eine Legaldefinition dazu, was unter einem Assistenzhund zu verstehen ist. Es wäre also eindeutig feststellbar, wann gegebenenfalls eine Steuerbefreiung möglich wäre und wann nicht. Im Kontext der bisherigen Steuerbefreiungen des § 3 unserer aktuellen Hundesteuersatzung würde sich eine Erweiterung um diese Steuerbefreiungsoption auch nahtlos einfügen. Welche finanziellen Auswirkungen eine solche Erweiterung der Steuerbefreiungsoptionen hat, kann derzeit nicht gesagt werden, weil es aktuell kein Merkmal bei der Erfassung der Hunde für „Assistenzhunde“ gibt.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Erkelenz parallel eine entsprechende Ergänzung der aktuellen Hundesteuersatzung bei den Steuerbefreiungen für „Assistenzhunde“ vorgeschlagen hat.

 

Gegen eine Erweiterung der aktuellen Hundesteuersatzung bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„...“


Finanzielle Auswirkungen:

Aktuell nicht feststellbar.


Anlagen:

Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2022

Auszug aus dem BGG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der CDU-Fraktion vom 14.02.2022 (338 KB)      
Anlage 2 2 Auszug aus dem BGG (95 KB)