Beschluss:
„1.
Herr Stadtbrandinspektor Helmut van der Beek, geboren am 20.05.1966, wird gemäß § 11 Abs. 1 BHKG mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.
2.
Herr Stadtbrandinspektor Patrick Pistel, geboren am 25.06.1973, wird gemäß § 11 Abs. 1 BHKG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Die Ernen-nung ist jederzeit widerruflich.
3.
Herr Brandoberinspektor Malte Ammernick, geboren am 25.06.1973, wird gemäß § 11 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Ziff. 2 BHKG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 und 3 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde bis zu den erfolgreichen Abschlüssen des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung zum kommissarischen stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von höchstens zwei Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich. Herr Brandoberinspektor Malte Ammernick wird gemäß § 11 Abs. 1 BHKG aufschiebend bedingt durch den erfolgreichen Abschluss des Stabslehrgangs und des Führungslehrganges für die Feuerwehrleitung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.“