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Vorlage - A 30/244/2021  

 
 
Betreff: Bestellung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz und der beiden stellvertretenden Leiter gemäß § 11 Abs. 1 BHKG
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.12.2021 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 24.06.2015 hat der Rat der Stadt Erkelenz die derzeitige Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz bestellt.

 

Die Amtszeit der Wehrführung beträgt gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015 (vorher § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG NRW) in der aktuellen Fassung sechs Jahre. Nach Ablauf dieser Amtszeit ist eine neue Bestellung vorzunehmen.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 BHKG haben die Wehrführer ihr Amt, sofern eine Vertre-tung nicht möglich ist, solange fortzuführen, bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger bestellt ist.

 

Der Leiter der Feuerwehr, StBI Helmut van der Beek, sowie der stellvertretende Leiter der Feuerwehr, StBI Patrick Pistel, stehen für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Herr StBI Klaus Peters steht nach 24 Jahren in der Funktion des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung.

 

Nach entsprechenden Abstimmungsgesprächen haben sich die Führungskräfte der Feuerwehr Erkelenz auf den Kammeraden BOI Malte Ammernick als Nachfolger für StBI Klaus Peters zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr verständigt.

 

Die vorgeschriebene Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz wurde am 10.11.2021 im Beisein des stellvertretenden Kreisbrandmeisters Claus Vaehsen durchgeführt. Von den eingeladenen 569 Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr waren 192 anwesend.

 

Im Anhörungsverfahren wurden von keinem der teilnehmenden Kameraden Einwände gegen die erneute Bestellung von STBI Helmut von der Beek zum Leiter der Feuerwehr und von StBI Patrick Pistel zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr sowie von von BOI Malte Ammernick zum neuen stellvertretenden Leiter der Feuerwehr erhoben.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 BHKG müssen der Leiter sowie seine Stellvertreter fachlich und persönlich für diese Führungsfunktionen geeignet sein.

 

Der stellvertretende Kreisbrandmeister Claus Vaehsen hat daher mit Schreiben vom 18.11.2021 vorgeschlagen, StBI Helmut van der Beek zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz und StBI Patrick Pistel zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz zu bestellen.

 

Die persönliche Eignung des BOI Malte Ammernick ist nach seiner Auffassung ebenfalls gegeben.

 

Die fachliche Voraussetzung sei erst dann gegeben, wenn er am F/VI Lehrgang (Leitung der Feuerwehr) am Institut der Feuerwehr NRW teilgenommen habe.

 

Bis zum Nachweis der erfolgreichen Teilnahme könne BOI Malte Ammernick nur zum kommissarischen stellvertretenden Leiter der Feuerwehr der Stadt Erkelenz bestellt werden.

 

Deshalb empfiehlt der stellvertretende Kreisbrandmeister dem Rat der Stadt Erkelenz, BOI Malte Ammernick, zunächst zum kommissarischen stellvertretenden Leiter der Feuerwehr Erkelenz zu bestellen.

 

Nach erfolgreicher Teilnahme am vorgenannten Lehrgang solle dann die Bestellung für die Dauer von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis erfolgen.

 

Gemäß § 17 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren (VOFF NRW) darf die Zeit der kommissarischen Übertragung zwei Jahre nicht übersteigen. Die kommissarische Zeit ist nicht auf die Dienstzeit anzurechnen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters zu folgen und
die Kameraden van der Beek, Pistel und Ammernick für eine Amtszeit von sechs Jahren zu bestellen.


Beschlussentwurf:

„1.

Herr Stadtbrandinspektor Helmut van der Beek, geboren am 20.05.1966, wird gemäß § 11 Abs. 1 BHKG mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.

 

2.

Herr Stadtbrandinspektor Patrick Pistel, geboren am 25.06.1973, wird gemäß § 11 Abs. 1 BHKG unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Die Ernen-nung ist jederzeit widerruflich.

 

3.
Herr Brandoberinspektor Malte Ammernick, geboren am 25.06.1973, wird gemäß § 11 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 Ziff. 2 BHKG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 und 3 der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde bis zu den erfolgreichen Abschlüssen des Stabslehrgangs und des Führungslehrgangs für die Feuerwehrleitung zum kommissarischen stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von höchstens zwei Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich. Herr Brandoberinspektor Malte Ammernick wird gemäß § 11 Abs. 1 BHKG aufschiebend bedingt durch den erfolgreichen Abschluss des Stabslehrgangs und des Führungslehrganges für die Feuerwehrleitung unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erkelenz für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Die Ernennung ist jederzeit widerruflich.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.