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Auszug - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 26.09.2021  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 30/243/2021 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 26.09.2021
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„Die Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.2021 zum Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 26.09.2021 wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW vom 14.07.1994 (SGV NW 2023) in der derzeit geltenden Fassung genehmigt.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig