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Auszug - Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022  

 
 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Erkelenz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 08.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 20/559/2021 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Muckel nimmt Bezug auf die mitgeteilte und von den Fraktionen akzeptierte Reihenfolge der Haushaltsreden und ergreift als erster Redner das Wort. Seine Rede ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

In der Folge sprechen für die CDU-Fraktion Fraktionsvorsitzender Altmann, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsvorsitzender Dederichs, für die SPD-Fraktion Fraktionsvorsitzende Gläsmann, für die FDP-Fraktion Ratsherr Odenthal, für die Fraktion Bürgerpartei Ratsherr Engels und für die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz Fraktionsvorsitzender Moll. Alle Reden sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Bürgermeister Muckel teilt mit, dass ein weitergehender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Haushaltssatzung umzuschreiben und den bereits durch alle im Rat vertretenen Fraktionen im Jugendhilfeausschuss am 10.03.2021 beschlossenen Antrag zur Errichtung einer Skateanlage und einer Pumptrackbahn ordnungsgemäß umzusetzen, vorliege. Eine Beantragung erfolgte in der schriftlich vorliegenden Rede zum Haushalt 2022, welche von Fraktionsvorsitzendem Dederichs vorgetragen wurde.

 

Es kommt zu einer Aussprache, in deren Verlauf die Inhalte der verschiedenen Haushaltsreden der anderen Fraktionen aufgegriffen und kommentiert werden. Nachdem nach intensiver Aussprache keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, lässt Bürgermeister Muckel über den weitergehenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen

 

Bürgermeister Muckel lässt über die vorliegende Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen.


Beschluss:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

117.751.477 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

120.251.477 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

107.066.088 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 110.018.772 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

  21.873.716 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

34.038.867 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.820.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.820.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

820.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

16.331.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

2.500.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für  das Haushaltsjahr 2022, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

 

§ 7

 

 

-entfällt-

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

 

Gem. § 21 Abs. 1 KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke (Kontenart 524)

4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

 mit Ausnahme:

 -  der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

 - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

 - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs-

  vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

 - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

 Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

 zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

 einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

 werden.

4.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

5. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

6. Alle internen Leistungsbeziehungen.

7.  Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert-              grenze von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des               Stadtkämmerers.

8. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 7 auf-              geführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein ent-              sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht               wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär-              kung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zu-              stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge-genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180074

LKW Kipper offener Kasten ü. 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1115)

B01180084

 

LKW Sprinter offener Kasten b. 3,5 t (Ersatz ERK-A 1117)

B01180099

 

LKW bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1123)

B01180102

LKW Kipper offener Kasten ü. 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1133)

B01180103

LKW Kipper offener Kasten ü. 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1134)

B01180117

Zugmaschine / Geräteträger (Ersatz für ERK-A 1138)

B01180125

LKW über 3,5 t Kranaufbau (Ersatz für ERK-A 1137)

B01180127

Salzstreuer (Ersatzsalzstreuer für LKW ERK-A 1134)

B02157036

Quaestor (Prüfgerät Atemschutzgeräte)

B02157037

Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20)

B02157040

Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157042

Löschgruppenfahrzeug LF 10

H02150022

Erweiterung FWGH Granterath

S02150001

Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz

H03010020

Energetische Sanierung Peter Härtling Schule Gerderath

H03010022

Erweiterung Grundschule Kückhoven

H03010023

Energetische Sanierung Grundschule Kückhoven

S03010007

Neugestaltung Schulhof Nysterbachschule Lövenich

H03040008

Neubau Turn-/Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium

S04010007

Barrierefreie Erschließung der Burg (InHK)

H06020202

Erweiterungsbau Kindergarten Granterath

S06020801

WLAN-Einrichtung KG Buscherhof

S06020902

WLAN-Einrichtung KG Lövenich

S06021001

WLAN-Einrichtung KG Bauxhof

S06021102

WLAN-Einrichtung KG Venrath

H06021201

Neubau Kindergarten Kückhoven

S06021201

WLAN-Einrichtung KG Kückhoven

S06021302

WLAN-Einrichtung KG Oerather Mühlenfeld

H06021401

Neubau Kindergarten Oerather Mühlenfeld II

S06021601

WLAN-Einrichtung Kombinierte Tageseinrichtungen

E12010035

Straßenerneuerung Flandernstr. (nördlicher Teil)

E12015008

Lövenich, Bruchstraße - Straßenbau (In Lövenich bis Ende)

E12015016

Lövenich, Dingbuchenweg - Straßenbau

S12010101

Umgestaltung/Aufwertung Franziskanerplatz (InHK)

S12010102

Umgestaltung/Aufwertung Aachener Str./Kirchstr. (InHK)

S12010109

Umgestaltung/Aufwertung Markt (InHK)

T12010026

Tenholter. Str., Straßenbau (zw. Wirtschaftsweg Bellinghoven und Kreisverkehr Tenholt)

T12010028

Radwegebau Mennekrather Kirchweg (zw. Düsseldorfer Str. u. Mennekrath)

T12019004

Bauliche Maßnahmen aus Radvorrangrouten-Konzept

H12010201

Neubau eines Parkhauses „Ostpromenade“

H12010202

Bau einer Mobilitätsstation „Ostpromenade“ (InHK)

S13050015

Bau von Urnengrabkammern Friedhof Hetzerath

H15020209

Neubau MZH Keyenberg (neu)

H15020210

Quartierszentrum Oerather Mühlenfeld

H15020211

Neubau MZH Kückhoven

H15020212

Umbau Dorfzentrum „Alte Schule“ Holzweiler

H15020216

Sanierung Nebenräume MZH Lövenich

S15020203

Außenanlagen MZH Keyenberg (neu)

S15020204

Herstellung Außengelände „Alte Schule“ Holzweiler

 

 


Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 - Rede zum Haushalt 2022 - BGM Stephan Muckel (460 KB)      
Anlage 2 2 02 - Rede zum Haushalt 2022 - CDU (431 KB)      
Anlage 3 3 03 - Rede zum Haushalt 2022 - Bündnis 90_Die Grünen (313 KB)      
Anlage 4 4 04 - Rede zum Haushalt 2022 - SPD (326 KB)      
Anlage 5 5 05 - Rede zum Haushalt 2022 - FDP (127 KB)      
Anlage 6 6 06 - Rede zum Haushalt 2022 - Bürgerpartei (269 KB)      
Anlage 7 7 07- Rede zum Haushalt 2022 - Freie Wähler_UWG Erkelenz (680 KB)