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Vorlage - A 20/559/2021  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.12.2021 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2022 wurde am 05.11.2021 vom Kämmerer aufgestellt und am gleichen Tage vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt Erkelenz wurde der Entwurf ebenfalls am 05.11.2021 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben eine Ausfertigung des Etatentwurfs in elektronischer Form erhalten.

 

Weiterhin erhielten Ausfertigungen des Entwurfs in elektronischer Form:

a)

die Industrie- und Handelskammer,

b)

die Handwerkskammer,

c)

die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)

der Landesbetrieb Wald und Holz NRW -Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde-,

e)

die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 erfolgte im Amtsblatt Nr. 22/2021 am 05.11.2021. Danach wurde der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, Zimmer 249, verfügbar gehalten. Darüber hinaus wurde der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 unter www.erkelenz.de (https://www.erkelenz.de/rat-verwaltung-serviceportal/stadtfinanzen/) zum Download als auch als „interaktiver Haushalt“ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Gemäß § 80 Abs. 3, Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 08.11.2021 bis 22.11.2021 im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 249, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben. Einwendungen wurden keine erhoben.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2022 nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von                                                            

ab.

 

 

- 2.500.000 EUR  

Eine Inanspruchnahme des Eigenkapitals soll daher in gleicher Höhe erfolgen.

 

Der Finanzplan 2022 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von

 

-15.117.835 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

 

820.000 EUR.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt

 

16.331.000 EUR.

 

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, soll 12.000.000 EUR betragen.

 

Die Steuersätze sollen für das Jahr 2022, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25.09.2019, wie folgt festgesetzt werden:

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    390 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   420 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

1 - Stellenplan gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 KomHVO

2 - Haushaltsquerschnitt gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 KomHVO

3 - Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten gem. § 1 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO

4 - Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals gem. § 1 Abs. 2 Nr. 5 KomHVO

5 - Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 6 KomHVO

6 - Ergebnis- und Finanzrechnung 2020 (Entwurf) und Bilanz zum 31.12.2020 (Entwurf) gem. § 1 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO

7 - Darstellung über die Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und einzelne Ratsmitglieder gem. § 56 Abs. 3 GO NRW

8 - Wirtschaftsplan 2022 und Jahresabschluss 2020 des Städt. Abwasserbetriebes der Stadt Erkelenz gem. § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO

9 - Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der

  Unternehmen  und Einrichtungen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 9 KomHVO


Beschlussentwurf:

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wird folgende Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt      voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

117.751.477 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

120.251.477 EUR

im Finanzplan mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

107.066.088 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf

 110.018.772 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

  21.873.716 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

34.038.867 EUR

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.820.000 EUR

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf

12.820.000 EUR

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

820.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

16.331.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 4

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf

2.500.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für  das Haushaltsjahr 2022, entsprechend der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern in der Stadt Erkelenz (Hebesatzsatzung) vom 25. September 2019, wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

390 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

420 v.H.

 

 

 

 

§ 7

 

 

-entfällt-

 

 

 

§ 8

 

Bildung von Budgets

 

 

Gem. § 21 Abs. 1 KomHVO werden zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung folgende Budgets gebildet:

 

1. Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen

2. Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Kontenarten 521-522)

3. Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke (Kontenart 524)

4.1 Alle zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge innerhalb der jeweiligen Produktbereiche

 mit Ausnahme:

 -  der unter Pkt. 1 - 3 aufgezählten Aufwendungen/Auszahlungen;

 - der Produkte 11 01 00 und 13 05 00;

 - solcher Aufwendungen, für die innerhalb der Produkte ein entsprechender Verstärkungs-

  vermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht wird;

 - durch Zuwendungen zweckgebundene Anteile von Aufwendungen.

 Zu den einzelnen Produktbereichen zählen ausdrücklich alle dem jeweiligen Produktbereich

 zugeordneten Produktgruppen bzw. Produkte. Soweit erforderlich kann die Budgetierung auf

 einzelne Produktgruppen bzw. Produkte innerhalb des Produktbereiches heruntergebrochen

 werden.

4.2 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 11 01 00.

4.3 Alle Aufwendungen/Erträge des Produktes 13 05 00.

 

5. Alle nicht zahlungswirksamen Aufwendungen/Erträge, aber ohne interne Leistungsbeziehungen               und mit Ausnahme der Konten bei den kostenrechnenden Einrichtungen.

6. Alle internen Leistungsbeziehungen.

7.  Alle investiven Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Vermögen unterhalb der Wert-              grenze von 10.000 €. Entsprechende  Mittelübertragungen bedürfen der Zustimmung des               Stadtkämmerers.

8. Alle investiven Auszahlungen innerhalb der Produktbereiche mit Ausnahme der unter Punkt 7 auf-              geführten Auszahlungen sowie solcher Auszahlungen für die innerhalb der Produkte ein ent-              sprechender Verstärkungsvermerk angebracht worden ist, soweit von diesem Gebrauch gemacht               wird. Die nicht durch zweckgebundene Einzahlungen gedeckten Auszahlungen dürfen zur Verstär-              kung des Budgets herangezogen werden. Entsprechende Mittelübertragungen bedürfen der Zu-              stimmung des Stadtkämmerers.

 

 

§ 9

 

Deckungsfähigkeit von Verpflichtungsermächtigungen

 

Die bei den einzelnen Investitionen angegebenen Verpflichtungsermächtigungen werden für ge-genseitig deckungsfähig erklärt. Es werden die Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Investitionen für gegenseitig deckungsfähig erklärt:

 

Maßnahme

 

Bezeichnung

 

G01130001

Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden

B01180074

LKW Kipper offener Kasten ü. 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1115)

B01180084

 

LKW Sprinter offener Kasten b. 3,5 t (Ersatz ERK-A 1117)

B01180099

 

LKW bis 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1123)

B01180102

LKW Kipper offener Kasten ü. 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1133)

B01180103

LKW Kipper offener Kasten ü. 3,5 t (Ersatz für ERK-A 1134)

B01180117

Zugmaschine / Geräteträger (Ersatz für ERK-A 1138)

B01180125

LKW über 3,5 t Kranaufbau (Ersatz für ERK-A 1137)

B01180127

Salzstreuer (Ersatzsalzstreuer für LKW ERK-A 1134)

B02157036

Quaestor (Prüfgerät Atemschutzgeräte)

B02157037

Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF 20)

B02157040

Löschgruppenfahrzeug LF 10

B02157042

Löschgruppenfahrzeug LF 10

H02150022

Erweiterung FWGH Granterath

S02150001

Digitales Sirenensystem Stadtgebiet Erkelenz

H03010020

Energetische Sanierung Peter Härtling Schule Gerderath

H03010022

Erweiterung Grundschule Kückhoven

H03010023

Energetische Sanierung Grundschule Kückhoven

S03010007

Neugestaltung Schulhof Nysterbachschule Lövenich

H03040008

Neubau Turn-/Gymnastikhalle Cusanus-Gymnasium

S04010007

Barrierefreie Erschließung der Burg (InHK)

H06020202

Erweiterungsbau Kindergarten Granterath

S06020801

WLAN-Einrichtung KG Buscherhof

S06020902

WLAN-Einrichtung KG Lövenich

S06021001

WLAN-Einrichtung KG Bauxhof

S06021102

WLAN-Einrichtung KG Venrath

H06021201

Neubau Kindergarten Kückhoven

S06021201

WLAN-Einrichtung KG Kückhoven

S06021302

WLAN-Einrichtung KG Oerather Mühlenfeld

H06021401

Neubau Kindergarten Oerather Mühlenfeld II

S06021601

WLAN-Einrichtung Kombinierte Tageseinrichtungen

E12010035

Straßenerneuerung Flandernstr. (nördlicher Teil)

E12015008

Lövenich, Bruchstraße - Straßenbau (In Lövenich bis Ende)

E12015016

Lövenich, Dingbuchenweg - Straßenbau

S12010101

Umgestaltung/Aufwertung Franziskanerplatz (InHK)

S12010102

Umgestaltung/Aufwertung Aachener Str./Kirchstr. (InHK)

S12010109

Umgestaltung/Aufwertung Markt (InHK)

T12010026

Tenholter. Str., Straßenbau (zw. Wirtschaftsweg Bellinghoven und Kreisverkehr Tenholt)

T12010028

Radwegebau Mennekrather Kirchweg (zw. Düsseldorfer Str. u. Mennekrath)

T12019004

Bauliche Maßnahmen aus Radvorrangrouten-Konzept

H12010201

Neubau eines Parkhauses „Ostpromenade“

H12010202

Bau einer Mobilitätsstation „Ostpromenade“ (InHK)

S13050015

Bau von Urnengrabkammern Friedhof Hetzerath

H15020209

Neubau MZH Keyenberg (neu)

H15020210

Quartierszentrum Oerather Mühlenfeld

H15020211

Neubau MZH Kückhoven

H15020212

Umbau Dorfzentrum „Alte Schule“ Holzweiler

H15020216

Sanierung Nebenräume MZH Lövenich

S15020203

Außenanlagen MZH Keyenberg (neu)

S15020204

Herstellung Außengelände „Alte Schule“ Holzweiler

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Haushaltssatzung 2022.


Anlage:

Haushaltssatzung 2022, einschließlich Haushaltsplan