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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Rat der Stadt Erkelenz tritt der Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2021 eingeschlossen der Nebenbestimmungen bei. 2. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 3. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen), wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“ Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen |
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