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Vorlage - A 61/610/2021  

 
 
Betreff: 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen - Höhe baulicher Anlagen)
hier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2021 sowie erneuter Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie erneuter Feststellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
30.11.2021 
9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.12.2021 
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.12.2021 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2021  
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u.. sonst. Träger öffentl. Belange 33. Änd. FNP  
Übersicht Geltungsbereich 33. Änd. FNP  

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz hat am 19.02.2020 die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 25 vom 21.08.2020 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.09.2020 im Rathaus der Stadt Erkelenz sowie über die Internetseite www.erkelenz.de durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 01.07.2020 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

3. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Ver-kehr und Digitalisierung vom 08.12.2020, des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2020 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 16.12.2020 wurde der Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 5 vom 26.02.2021 in der Zeit vom 08.03.2021 bis 09.04.2021 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

4. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 08.03.2021 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

In den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 22.06.2021, dem Haupt- und Finanzausschuss am 24.06.2021 und des Rates der Stadt Erkelenz am 30.06.2021 wurde über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Feststellungsbeschluss seitens des Rates der Stadt Erkelenz gefasst.

 

Mit Schreiben vom 18.08.2021 wurde die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 28.10.2021 erteilte die Bezirksregierung Köln für die vom Rat der Stadt Erkelenz festgestellte 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen) die Genehmigung mit zwei Nebenbestimmungen gem. § 36 Abs. 1 VwVfG NRW.

 

Nebenbestimmung 1: (Aufschiebende) Bedingung

Der Rat der Stadt Erkelenz beschließt die 33. Änderung des Flächennutzungsplans unter Beachtung der Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB und Berichtigung der Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung vom 30.06.2021 als Ganzes neu und fasst den Feststellungsbeschluss anschließend erneut.

Nebenbestimmung 2: Auflagen

Die Begründung inklusive Umweltbericht ist in Teilen fortzuschreiben und es sind Klarstellungen vorzunehmen.

 

Zudem ist die Planurkunde mit dem Hinweis auf die lediglich befristete Möglichkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in den Zonen B und C bis zur eventuellen Inanspruchnahme durch den Bergbau zu versehen.

 

Inhaltlich finden keinerlei Änderungen der Bauleitplanung statt. Der erneute Beschluss der Abwägung dient der Klarstellung hinsichtlich der Stellungnahme der Luftfahrtbehörde. Die Abwägung wurde insofern bzgl. der Stellungnahme der Öffentlichkeit vom 08.09.2020 geändert, da durch die Stellungnahme der Luftfahrtbehörde vom 09.04.2021 neue Erkenntnisse vorliegen. Im Ergebnis schlägt die Verwaltung keine Änderung der Planung vor. Die Fortschreibung der Begründung und des Umweltberichts dienen ebenfalls der Klarstellung. Der Hinweis auf der Planurkunde dient ergänzend zur bereits vorhandenen Ausführung in der Begründung der Sicherstellung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gem. § 1 Abs. 4 BauGB. Der Wortlaut der Nebenbestimmungen ist als Anlage der Beschlussvorlage (Genehmigungsschreiben BZR Köln) beigefügt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Der Rat der Stadt Erkelenz tritt der Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2021 eingeschlossen der Nebenbestimmungen bei.

2. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3. Die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen), wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Anlage - Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2021

 

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen)

 

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Konzentrationszonen Windenergieanlagen – Höhe baulicher Anlagen)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 28.10.2021 (5699 KB)      
Anlage 2 2 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden u.. sonst. Träger öffentl. Belange 33. Änd. FNP (1002 KB)      
Anlage 3 3 Übersicht Geltungsbereich 33. Änd. FNP (7599 KB)