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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. Der Jahresüberschuss von 5.967.530,81 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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