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Tatbestand: Die erforderliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gegenüber dem Rat der Stadt Erkelenz vom 24.11.2021 incl. des Berichts der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 12.11.2021 über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichts liegt vor (s. Anlagen zum Original der Niederschrift).
Gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2020 weist einen Jahresüberschuss von 5.967.530,81 € auf. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung insgesamt 31.349.289,81 €. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. Der Jahresüberschuss von 5.967.530,81 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Erkelenz vom 24.11.2021 gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Erkelenz Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 12.11.2021 zum Jahresabschluss 2020 der Stadt Erkelenz
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