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Auszug - Klassifizierung von Stadtmarketingveranstaltungen  

 
 
8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6.9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 80/030/2021 Klassifizierung von Stadtmarketingveranstaltungen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„Unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr werden die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2022 bis 2024 beschlossen:

 

1.

07.04.2022

26. Osterbrunnenschmücken

2.

14. bis 15.05.2022

Tag der Städtebauförderung, Bike & BBQ mit VOS (in Planung)

3.

12.06.2022

23. NEW City-Lauf

4.

16. bis 20.06.2022

45. Lambertusmarkt

5.

03.07.2022

Niederrheinischer Radwandertag

6.

09. und 10.07.2022

Mittelalterliches Sommerfest auf der Burg Erkelenz

7.

09. bis 12.09.2022

Burgkirmes Erkelenz

8.

24. und 25.09.2022

Erkelenzer Automobil-Ausstellung (EAA)

9.

25.09.2022

Kulinarischer Treff mit VOS (in Planung)

10.

02. und 03.10.2022

23. Bauernmarkt auf Haus Hohenbusch

11.

21. bis 23.10.2022

Französischer Markt mit VOS (in Planung)

12.

24.11.2022 bis 01.01.2023

Adventsdorf Erkelenz am Alten Rathaus

13.

26. und 27.11.2022

Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Erkelenz

14.

04.12.2022

Nikolaus-Kutschfahrt und VOS (in Planung)

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

(Über)regionaler Charakter

Alleinstellungsmerkmale

Besucherzahlen

Zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

Imagefaktor

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

 

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

 

Begleitung der verantwortlichen MitarbeiterInnen aus dem Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, etc.

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 


Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung