Bis zur Aufnahme der SEG in die Kommunalholding wird dem geänderten Gesellschaftsvertrag der NEW Kommunalholding GmbH entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 2) und dem beigefügten Entwurf (Anlage 3) zugestimmt. Ab der Aufnahme der SEG in die Kommunalholding wird dem Gesellschaftsvertrag der NEW Kommunalholding GmbH entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 4) und dem beigefügten Entwurf (Anlage 5) zugestimmt. |