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Vorlage - A 20/551/2021  

 
 
Betreff: Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW AG
hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH an das Mitbestimmungsgesetz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
18.11.2021 
7. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
08.12.2021 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg  
Anlage 2 - Synopse des Gesellschaftsvertrags ohne Beitritt der SEG  
Anlage 3- Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags ohne Beitritt der SEG  
Anlage 4- Synopse des Gesellschaftsvertrags mit Beitritt der SEG  
Anlage 5 - Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags mit Beitritt des SEG  

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG. Somit ergeben sich für die Stadt Erkelenz als KWH-Gesellschafter rd. 0,41 % mittelbare Beteiligung an der NEW AG.

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligung ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu eines entsprechenden Beschlusses des Rates, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die für die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH an das Mitbestimmungsgesetz maßgeblich sind, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 16.11.2021 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage 1 beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

    1.

Bis zur Aufnahme der SEG in die Kommunalholding wird dem geänderten Gesellschaftsvertrag der NEW Kommunalholding GmbH entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 2) und dem beigefügten Entwurf (Anlage 3) zugestimmt.

 

Ab der Aufnahme der SEG in die Kommunalholding wird dem Gesellschaftsvertrag der NEW Kommunalholding GmbH entsprechend der beigefügten Synopse (Anlage 4) und dem beigefügten Entwurf (Anlage 5) zugestimmt.

 

     2.

Die Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

     3.

Der Vertreter der Kreiswerke Heinsberg GmbH in der Gesellschafterversammlung der NEW Kommunalholding GmbH wird ermächtigt, die Änderungen in der entsprechenden Gesellschafterversammlung zu beschließen sowie redaktionelle Änderungen des Vertrages zuzustimmen bzw. diese vorzunehmen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg.


Anlagen:

Anlage 1 - Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg

Anlage 2 - Synopse des Gesellschaftsvertrags ohne Beitritt der SEG

Anlage 3 - Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags ohne Beitritt der SEG

Anlage 4 - Synopse des Gesellschaftsvertrags mit Beitritt der SEG

Anlage 5 - Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags mit Beitritt der SEG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg (87 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse des Gesellschaftsvertrags ohne Beitritt der SEG (314 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3- Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags ohne Beitritt der SEG (43568 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4- Synopse des Gesellschaftsvertrags mit Beitritt der SEG (302 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags mit Beitritt des SEG (1681 KB)