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Tatbestand: Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist zu 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 60,05 % an der NEW AG. Somit ergeben sich für die Stadt Erkelenz als KWH-Gesellschafter rd. 0,41 % mittelbare Beteiligung an der NEW AG.
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligung ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu eines entsprechenden Beschlusses des Rates, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.
Die Gründe, die für die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH an das Mitbestimmungsgesetz maßgeblich sind, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 16.11.2021 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage 1 beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg. Anlagen: Anlage 1 - Sitzungsvorlage des Landrates des Kreises Heinsberg Anlage 2 - Synopse des Gesellschaftsvertrags ohne Beitritt der SEG Anlage 3 - Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags ohne Beitritt der SEG Anlage 4 - Synopse des Gesellschaftsvertrags mit Beitritt der SEG Anlage 5 - Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags mit Beitritt der SEG
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