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Auszug - Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz hier: Beschlussfassung über das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB  

 
 
6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 2.11
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Stadthalle
Ort: Franziskanerplatz 11, 41812 Erkelenz
A 80/022/2021 Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz
hier: Beschlussfassung über das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Bürgermeister Muckel teilt mit, dass ein weitergehender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorliege, dass Gewerbeflächenkonzept der Stadt Erkelenz zu ändern und lässt darüber abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen

 

Bürgermeister Muckel lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Der Abwägung/Erläuterung der Verwaltung zu den einzelnen Stellungnahmen wird zugestimmt.

Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt bei tatsächlicher Realisierung der einzelnen Gebiete des Konzeptes im Rahmen der späteren konkreten Bauleitplanung (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne), die dann im Bereich der Bebauungspläne auch die tatsächliche Lage, Größe und Gestaltung denkbarer Gewerbeflächen unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Parameter (wie Verkehrsplanung, Grüngestaltung, Ausgleichsmaßnahmen etc.) beinhaltet.

Das Gewerbeflächenkonzept Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Gewerbeansiedlung und die künftige Gewerbeflächenentwicklung als städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“


Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen