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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, und nach der erneuten Beteiligung § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, eingegangene Stellungnahme wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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