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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die in der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen/Ergänzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes werden beschlossen. 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. III/2 „Kauler Weg“, Erkelenz-Matzerath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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